Baumpflege

Baumpflege – meistens besser als fällen

„Die Ausführung von vorbeugenden, erhaltenden, verkehrssichemden und nachsorgenden Maßnahmen an Bäumen, die nicht der wirtschaftlichen Nutzung dienen.“ (aus ZTV Baumpflege 2001)

Helm und Säge

unser Werkzeug

Eine unserer Hauptaufgaben ist es, den Lebensraum Baum als solchen zu schützen und zu erhalten und dafür zu sorgen, dass Menschen und Bäume im Einklang miteinander leben können. Unsere Baumpflege beinhaltet die Gesunderhaltung von Bäumen und die Ermittlung der richtigen Schnittmaßnahme aufgrund einer fachgerechten Zustandsbeurteilung der Bruch- und Standsicherheit.
In der Nähe des Menschen sind Bäume oft schweren Belastungen ausgesetzt. Egal ob es sich dabei um ein hohes Verkehrsaufkommen, verschiedene Bebauungmaßnahmen oder sonstige Einflüsse handelt, Bäume brauchen unsere Unterstützung um vital und gesund zu bleiben. Eine fachgerechte und schonende Pflege kann die Lebensdauer oft um viele Jahre verlängern. Totholzentfernung und Kronenentlastung schützen sowohl Mensch als auch Baum vor Astbruchgefahr und so mancher „Fällkandidat“ kann durch diese Maßnahmen erhalten bleiben.
Sollte es jedoch durch verschiedene Umstände nicht möglich sein einen Baum zu erhalten, können wir ihn auch unter schwierigsten Bedingungen und auf engstem Raum (siehe Seilklettertechnik) kostengünstig und umgebungschonend fällen.

Bei diesen Schnittmaßnahmen werden Fehlentwicklungen, sich kreuzende oder reibende Äste oder Totholz entfernt.  Ebenso muß der lichte Raum im öffentlichen Verkehr freigehalten werden.  Diese Maßnahmen werden überwiegend im Fein- und Schwachastbereich (bis 5 cm Durchmesser) vorgenommen.

Totholzentfernung

Schnell und sicher entfernen wir abgestorbene Äste ab einem  Durchmesser von 3 cm oder ganze Kronenteile und bringen diese sicher zu Boden.

Lichtraumpfofil und Gebäudefreischnitt

Baumteile über offentlich zugänglichen Straßen und Gehwegen dürfen den öffentlichen Verkehr nicht beeinträchtigen oder behindern.  Daher muß eine lichte Höhe der untersten Kronenteile von 4,50 m über Straßen und 2,50 m über Gehwegen eingehalten werden.

Baumteile, welche Schäden an Gebäuden verursachen, werden eingekürzt.