Nicht immer muß ein Baum aufgrund offensichtlicher Schäden oder Befürchtungen eingekürzt oder gefällt werden.
Als zertifizierte Sachverständige für Verkehrssicherheit von Bäumen nach FLL-Baumkontrollrichtlinie führen wir Baumkontrollen durch und erstellen für Ihren Baum eine Beurteilung der Stand- und Bruchsicherheit nach FLL-Baumkontrollrichtlinie.